Die moderne Hospizbewegung begann in den 1960er-Jahren. Ein Ausgangspunkt war Großbritannien, wo Cicely Saunders in London 1967 das erste Hospiz eröffnete. Saunders (1918–2005) war eine englische Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin und gilt als Begründerin der modernen Hospizbewegung und Palliativmedizin.

Gleichzeitig entstanden im restlichen Europa und im angelsächsischen Raum ähnliche Initiativen. Initialer Impuls war die Erfahrung, dass die rasante medizintechnische Entwicklung zu dieser Zeit zu einem unangemessenen Umgang der Medizin mit Sterbenden und ihren Familien führte.

Menschen wurden auch in aussichtslosen Situationen durch die Möglichkeiten der Intensiv- und Transplantationsmedizin am Leben gehalten. Sterben wurde als Versagen angesehen und verdrängt. So wurden Sterbende, nachdem alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, kaum weiterbegleitet. In dieser Zeit beruflich Pflegende erzählen häufig, dass Menschen in der Sterbephase ins Badezimmer (ab)geschoben wurden, wo sie dann sich selbst überlassen blieben

Obwohl ein großer Teil der Menschen zu Hause sterben möchte, war (und ist) das nur einem sehr kleinen Teil vergönnt. Die meisten Menschen starben (und sterben) in Institutionen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Auch in Deutschland bildeten sich aus Empörung über diese Missstände, wenn auch etwas verzögert, zahlreiche Bürger:inneninitiativen mit dem Ziel, die Situation sterbender Menschen zu verbessern. Dabei handelte es sich zunächst um ein weitgehend gesellschaftliches, ehrenamtliches Engagement, das im Wesentlichen von Laien getragen wurde.

1997 wurden erste Regelungen zur stationären, hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgung ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen, 2010 wurde die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland veröffentlicht. Mit fünf Leitsätzen formuliert sie Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern.

2015 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) nochmals unterstrichen, dass jedem Menschen eine Palliativversorgung am Lebensende zusteht. Das HPG regelt neben der verbesserten Finanzierung vieler Hospiz- und Palliativeinrichtungen auch die Verpflichtung von Pflegeeinrichtungen, den Bewohnern am Lebensende eine Palliativversorgung zukommen zu lassen. Auch die Palliativversorgung in Krankenhäusern und die Betreuung durch ambulante Pflegedienste werden durch das HPG gestärkt. Unter anderem wird Krankenhäusern die Möglichkeit eingeräumt, mit ambulanten Hospizdiensten zusammenzuarbeiten.

(Vgl. Heller, U., Theißing, K., Keller, C., (Palliativ Care, 2024): Palliativ Care und Pflege in der letzten Lebensphase – Pflege Heute Kapitel 20,  S 474-501)